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BGH, 14.11.1961 - 5 StR 447/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.11.1957 - 5 StR 505/57
Bestrafung eines Gehilfen bei Unkenntnis über die Drohung durch den Täter i.R.e. …
Auszug aus BGH, 14.11.1961 - 5 StR 447/61
Diese Feststellung ist aber, was auf die Sachrüge von Amts wegen zu beachten war, nicht ausreichend, um die Angeklagte wegen Beihilfe zum Betrug zu verurteilen, Das würde voraussetzen, daß die Angeklagte als Gehilfin die wesentlichen Merkmale der Tat erkannt hat, die sie unterstützte (vgl. BGHSt 11, 66). - BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52
Betriebsleiter - § 257 StGB, Vorstellung von der Vortat
Auszug aus BGH, 14.11.1961 - 5 StR 447/61
Denn hierfür genügt es, daß der Täter überhaupt eine Tat annimmt, die eine geeignete Vortat zur Begünstigung sein kann (BGHSt 4, 221). - BGH, 29.04.1954 - 3 StR 898/53
Auszug aus BGH, 14.11.1961 - 5 StR 447/61
Aber auch die "fiktive" Beihilfe nach § 257 Abs. 3 StGB setzt ebenso wie die Beihilfe nach § 49 StGB voraus, daß der "Gehilfe" die wesentlichen Merkmale der unterstützten Tat kennt (BGH JR 1954, 349, 350).